Rechtsprechung
VG Hamburg, 07.08.2012 - 2 E 1954/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,26298) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 07.08.2012 - 2 E 1954/12
- OVG Hamburg, 03.12.2012 - 4 Bs 200/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 1076
- DÖV 2013, 163
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.11.1999 - 1 BvR 653/99
Zur Ausbildungsförderung von Personen, die die gesetzliche Altersgrenze …
Auszug aus VG Hamburg, 07.08.2012 - 2 E 1954/12
Im vorliegenden Fall folgt nichts anderes aus den Erwägungen, die das Bundesverfassungsgericht in dem vom Antragsteller zitierten Nichtannahmebeschluss (v. 26.11.1999, 1 BvR 653/99, FamRZ 2000, 476, juris, Rn. 10 ff.) angestellt hat. - VG Hamburg, 17.02.2014 - 2 K 1494/12
Ausbildungsförderung bei Überschreitung der Altersgrenze wegen Kindererziehung
Auszug aus VG Hamburg, 07.08.2012 - 2 E 1954/12
Dem Antragsteller steht der in der Hauptsache mit der Klage 2 K 1494/12 geltend gemachte Anspruch auf Ausbildungsförderung nicht zu. - VG Saarlouis, 01.07.2011 - 3 K 579/10
Ausnahme von der Altersgrenze des § 10 Abs. 3 BAföG bei erwerbstätigen …
Auszug aus VG Hamburg, 07.08.2012 - 2 E 1954/12
Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts gehen nicht so weit, dass in jedem Fall einer Erwerbstätigkeit zur Deckung des Kindesunterhalts von Verfassungs wegen Vorrang vor der durch die Altersgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG verfolgten gesetzgeberischen Zielsetzung eingeräumt werden müsste (a.A. wohl VG Saarlouis, Urt. v. 1.7.2011, 3 K 579/10, juris).
- VG Hamburg, 17.02.2014 - 2 K 1494/12
Ausbildungsförderung bei Überschreitung der Altersgrenze wegen Kindererziehung
In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das erkennende Gericht einen am 31. Juli 2012 gestellten Antrag auf vorläufige Bewilligung von Ausbildungsförderung mit Beschluss vom 7. August 2012, 2 E 1954/12, juris, ab.Beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind die Förderungsakte der Beklagten sowie die Akten in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, 2 E 1954/12 = 4 Bs 200/12 und 2 E 790/13.
- VG Hamburg, 17.07.2013 - 2 E 2737/13
Zur Aufnahme in die Wunschschule unabhängig vom sonderpädagogischen Förderbedarf …
Die Kammer erkennt an, dass die Situation alleinerziehender Elternteile typischerweise belastender ist (VG Hamburg, Beschl. 7.8.2012, 2 E 1954/12, juris) und für ein Kind geknüpfte soziale Kontakte von großer Bedeutung sind.